Ich bin Mitglied der Wiener Rechtsanwaltskammer. Die Bezeichnung als Rechtsanwaltbedarf keiner Ernennung, sondern des Nachweises bestimmter Erfordernisse und der Eintragung in die Liste der RechtsanwältInnen (§ 1 RAO).
Ich unterliege, wie alle österreichischen RechtsanwältInnen, dem Standesrecht der RechtsanwältInnen (RAO, RL-BA, EuRAG), dessen Einhaltung durch die Disziplinarräteder Österreichischen Rechtsanwaltskammer überwacht wird.
Nähere Informationen zu den (gesetzlichen) Regelungen des Standesrechts, den Disziplinarräten und den Rechtsanwaltskammern auf der Website des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (www.oerak.at).